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Aktuelle Corona-Verordnung Baden-Württemberg

Änderungen zum 01. März:

  • Die Corona-Verordnung für Baden-Württemberg und noch bestehende Ressortverordnungen werden aufgehoben und damit auch alle noch durch diese Verordnungen bestehenden Schutzmaßnahmen.
  • Für Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen entfällt die Masken- und Testpflicht.
  • Für Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen entfällt die Testpflicht.
  • Der Anspruch auf Testungen nach der Test-Verordnung entfällt

Bis zum 07. April gilt weiterhin:

  • Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt für Besucherinnen und Besucher eine FFP2-Maskenpflicht.
  • Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.

Empfehlungen, die weiter und besonders während der Atemwegsinfektionssaison gelten:

  • eigenverantwortliche Schutz bei Infektionskrankheiten: wer krank ist, bleibt zuhause!
  • bei starken Symptomen den Hausarzt kontaktieren
  • den Impfschutz aktuell halten
  • eigenverantwortlicher Schutz vulnerabler Gruppen entsprechend der AHA+L-Regeln

Weitere Informationen können der Webseite des Sozialministeriums entnommen werden.