Aktuelle Corona-Verordnung Baden-Württemberg
Änderungen zum 01. März:
- Die Corona-Verordnung für Baden-Württemberg und noch bestehende Ressortverordnungen werden aufgehoben und damit auch alle noch durch diese Verordnungen bestehenden Schutzmaßnahmen.
- Für Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen entfällt die Masken- und Testpflicht.
- Für Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen entfällt die Testpflicht.
- Der Anspruch auf Testungen nach der Test-Verordnung entfällt
Bis zum 07. April gilt weiterhin:
- Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt für Besucherinnen und Besucher eine FFP2-Maskenpflicht.
- Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
Empfehlungen, die weiter und besonders während der Atemwegsinfektionssaison gelten:
- eigenverantwortliche Schutz bei Infektionskrankheiten: wer krank ist, bleibt zuhause!
- bei starken Symptomen den Hausarzt kontaktieren
- den Impfschutz aktuell halten
- eigenverantwortlicher Schutz vulnerabler Gruppen entsprechend der AHA+L-Regeln
Weitere Informationen können der Webseite des Sozialministeriums entnommen werden.