Sprungziele
Seiteninhalt
12.04.2024

Der Landkreis Karlsruhe fordert die Übernahme der Mehrkosten durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes


Der Landkreis Karlsruhe hat als Träger der Eingliederungshilfe für diesen Bereich die Planungs-, Leistungs- und Finanzverantwortung. Seit 2013 haben sich die Kosten für diese Aufgabe um rund 78 Prozent erhöht. Infolge der Einführung des Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird sich diese Entwicklung deutlich verschärfen, die Kosten werden zukünftig nicht alleine wegen der Fallzahlen steigen. Der Verwaltungsausschuss begrüßte in seiner Sitzung am Donnerstag, 11. April, im Panoramasaal der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft daher das von Landkreistag, Städtetag und Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) verfasste Grundsatzpapier zum BTHG. Das Gremium fordert vom Land Baden-Württemberg ein klares Bekenntnis zum bereits vereinbarten Ausgleich der Mehrkosten und erwartet, dass diese vollumfänglich erstattet werden. Denn durch die Einführung des BTHG entstehen zusätzlich Kosten, die alleine auf diese Neuregelung zurückzuführen sind.

„Es zeichnet sich schon jetzt ab, dass der Landkreis mit erheblichen Steigerungen bei den Ausgaben rechnen muss. Wie hoch diese sein werden, kann allerdings erst nach der Umstellung aller Einzelfälle und am Ende des Prozesses konkret berechnet werden. Fest steht aber, dass nur weil das BTHG vom Landkreis umgesetzt werden muss und wird, die Mehrkosten deshalb nicht zu unseren Lasten gehen dürfen“, betonte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel. Die Kosten entstehen dabei nicht nur durch die Höhe der Leistungen und Fallzahlen selbst, sondern auch durch den gestiegenen personellen und zeitlichen Aufwand bei der Bearbeitung. „Das Land muss Wort halten und das Defizit ausgleichen. Die Landkreise dürfen bei allen Aufgaben, die sie bereits übernehmen und umsetzen, durch das BTHG nicht zusätzlich in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt werden“, zieht Landrat Dr. Christoph Schnaudigel Fazit. Dies habe letztlich auch Folgen für den Haushalt und Konsequenzen für andere Leistungen im Sozialbereich.

Die Haushaltsplanungen in der Eingliederungshilfe basieren bisher auf den prognostizierten Fallzahlen sowie einer regelhaften Kostenentwicklung. Im Zeitraum von 2013 bis 2023 ergab sich hieraus eine durchschnittliche Kostensteigerung von jährlich 6,2 Prozent. Es ist zu erwarten, dass diese zukünftig erheblich höher liegen. Ein erster Vergleich der Ausgaben im Januar/Februar 2023 mit den Ausgaben im Januar/Februar 2024 ergibt bereits eine Steigerung von 30 Prozent.

Das Land Baden-Württemberg hat sich in der in 2019 mit Landkreis-
und Städtetag geschlossenen Konnexitätsvereinbarung verpflichtet, den Stadt- und Landkreisen die BTHG-bedingten Mehrkosten zu erstatten. Bislang sind keine Anzeichen zu erkennen, dass die mit den Kommunen eingegangene vertragliche Verpflichtung auch eingehalten werden kann. Der Landkreis fordert daher ein klares Bekenntnis zur Refinanzierung und teilt damit auch die Auffassung der kommunalen Spitzenverbände. Die Kommunen, wie auch der Landkreis, können Kosten in der sich abzeichnenden Höhe nicht vorfinanzieren. Mittels dem gemeinsamen Papier „Risikokommunikation zum Bundesteilhabegesetz“ setzen sich der Landkreistag, Städtetag und der KVJS gemeinsam dafür ein, für die Entwicklung und zu erwartenden Mehrkosten zu sensibilisieren. Anhand von sogenannten „fact sheets“ legen die kommunalen Spitzenverbände dar, welche Herausforderung die Umsetzung des BTHG und die dadurch ausgelösten Kosten mitbringen.