Informationsveranstaltung Ukraine
Hilfe und Informationen für Kriegsvertriebene aus der Ukraine
Informationen für Kriegsvertriebene aus der Ukraine auf Ukrainisch
In diesem Dokument findet sich eine Teil-Übersetzung der Homepage.
Bitte beachten Sie, dass die Übersetzung viele aber nicht alle Themenpunkte der deutschen Version beinhaltet.
Die neusten Informationen werden erst auf Deutsch erscheinen.
Eine schnelle Übersetzung ins Ukrainische wird angestrebt.
Anerkennung ukrainischer Führerschein
Von der ukrainischen Fahrerlaubnis darf ab Ersteinreise ein halbes Jahr Gebrauch gemacht werden.
Bis dahin müsste die Fahrerlaubnis umgeschrieben worden sein, andernfalls darf von dieser kein Gebrauch mehr gemacht werden.
Für die Umschreibung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- biometrisches Lichtbild
- amtliche Sehtestbescheinigung (bei LKW-Klassen/ Klasse C, wird anstatt der Sehtestbescheinigung ein augenärztliches Gutachten und ein ärztliches Gutachten benötigt)
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtseinheiten)
- Kopie Führerschein
- Kopie Ausweisdokument
- Name der Fahrschule + TÜV+ Prüfort
Für die Umschreibung muss eine theoretische und eine praktische Prüfung abgelegt werden. Die Pflichtstunden, wie bei einem Fahrerlaubnisbewerber der noch keine Fahrerlaubnis besitzt, sind nicht erforderlich.
Der Antrag ist beim Bürgerbüro der Wohnortgemeinde zu stellen.
Die theoretische Fahrprüfung kann z. B. in englischer oder russischer Sprache absolviert werden.
Ankommen
Weiterreise oder Ankommen in den Kommunen des Landkreises
Viele wichtige Aspekte wie Erhalt von Leistungen und einer Aufenthaltserlaubnis hängen davon ab, in welcher Kommune ukrainische Kriegsvertriebene ihren langfristigen Aufenthalt planen. Deswegen sollen die Behörden sofort nach der Ankunft darüber informiert werden, ob eine Weiterreise oder das Verbleiben in der Kommune geplant ist.
Start in den Kommunen
Ist die Kommune zum Verbleib gewählt – ist die behördliche Registrierung von zentraler Bedeutung! Unabhängig von der Unterbringungsart (privat oder in einer kommunalen Unterbringung) müssen alle ukrainische Kriegsvertriebene bei den Einwohnermeldeämtern der Städte und Gemeinden eingetragen werden. Ohne diese Registrierung sind keine weiteren Schritte möglich.
Empfohlener Ablauf:
- Registrierung bei den Einwohnermeldeämtern der Städte und Gemeinden
- Wenn Bedürftigkeit besteht: Antragstellung auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt (siehe unten „Soziale Leistungen“). Dies darf im Falle von ukrainischen Kriegsvertriebenen ausnahmsweise vor der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 erfolgen.
- Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach § 24 wird nach der Registrierung bei den Einwohnermeldeämtern (Informationen dazu finden Sie oben unter „Ankommen“) bei den Ausländerbehörden (ABH) der jeweiligen Stadt oder Gemeinde gestellt. Sollte eine Gemeinde über keine eigene ABH verfügen, wenden Sie sich bitte an die ABH des Landratsamtes (Email: auslaenderrecht@landratsamt-karlsruhe.de , Behördennummer 115). Weitere mehrsprachige Informationen zu ABHs.
Wichtige Ansprechpartner/-innen bei Fragen sind dabei die jeweils zuständigen Integrationsbeauftragten und Integrationsmanager/-innen der Städte und Gemeinden des Landkreises Karlsruhe.
Wichtig:
Es ist darauf zu achten, verlässliche Kontaktdaten im Rahmen der Registrierung anzugeben. Eine Erreichbarkeit der Kriegsvertriebenen ist wichtig. Bei eventuell notwendigen Rückfragen werden sich die zuständigen Behörden mit den ukrainischen Kriegsvertriebenen und ggf. Helfer/-innen in Verbindung setzen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weist in einer gesonderten Meldung darauf hin, dass das Gerücht kursiert, eine Ankunft und Registrierung sei ausschließlich in Berlin möglich. Dies ist eine Fehlinformation. Korrekt ist, dass sich ukrainische Kriegsvertriebene in allen deutschen Städten registrieren können und Hilfe erhalten.
Antragstellung für Soziale Leistungen
Betrifft die Antragstellung von sozialen Leistungen bis 31.05.2022.
Ab dem 1. Juni 2022 haben Kriegsvertriebene aus der Ukraine einen Anspruch auf Grundsicherung (Arbeitslosengeld II). Damit wechselt die Zuständigkeit im Leistungsbezug vom Landratsamt Karlsruhe zum Jobcenter des Landkreises Karlsruhe.
Antragsstellung
Vertriebene aus der Ukraine - auch wenn diese privat untergebracht worden sind - haben einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), also z.B. auf Essen, Kleidung, einen Zuschuss zur Monatsmiete oder auf Übernahme der gesamten Monatsmiete. Das gilt jedoch nur, wenn die Personen die Kosten nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können.
Wichtig: vor Abschluss eines Mietvertrages, muss Rücksprache mit den Mitarbeiter/-innen der Abteilung Leistungsgewährung gehalten werden, um die Angemessenheit der Miethöhe zu prüfen.
Um die Antragstellung zu vereinfachen, wurde der Antrag gekürzt und auch auf Deutsch und Ukrainisch verfasst. Die Anträge sind auf der jeweiligen Kommune hinterlegt, über das Amt für Integration und hier zum Download erhältlich.
Voraussetzung für die Antragstellung ist neben der Bedürftigkeit, die Registrierung beim Einwohnermeldeamt in einer Stadt oder Gemeinde (Kopie der Meldebescheinigung) sowie ein Ausweisdokument (Kopie des Reisepasses). Leistungen nach dem AsylbLG können bereits vor dem Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Antragstellung erfolgt an das Landratsamt Karlsruhe auf dem Postweg:
Landratsamt Karlsruhe
Amt für Integration
Beiertheimer Allee 2
76137 Karlsruhe
Vereinfachter Antrag AsylbLG (ukrainisch) 2.0
Wichtig:
Bitte geben Sie nicht die ukrainische Meldeadresse an, sondern die Adresse unter der Sie momentan im Landkreis Karlsruhe erreichbar sind.
Vereinfachter Antrag AsylbLG (ukrainisch) 2.0
In akuten Notlagen können Antragsteller/-innen, deren Anträge bereits gestellt, jedoch noch nicht bearbeitet wurden und daher keine Auszahlung erfolgt ist, einen Hinweis auf die bestehende Notlage an integrationsamt.leistung@landratsamt-karlsruhe.de senden. Die Abteilung Leistungsgewährung bearbeitet dann den Fall priorisiert und lädt die Antragsteller/-innen zeitnah zur Auszahlung ein.
Es finden folgende Sprechstunden der Abteilung Leistungsgewährung des Landratsamtes zur Aufnahme ins AsylbLG und Auszahlungen in ausgewählten Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises Karlsruhe statt:
- Gemeinschaftsunterkunft Karlsdorf, An den Spiegelwiesen 1+2: Montag und Donnerstag, jeweils 9 – 12 Uhr
- Gemeinschaftsunterkunft Waldbronn Fabrikstr. 14a-e: Montag und Mittwoch, jeweils 9 – 12 Uhr
Zur Vorsprache in der Sprechstunde in der Kriegsstraße 100 in Karlsruhe wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Die Sprechzeiten sind: Montag, jeweils 9 – 12 Uhr, und Donnerstag, jeweils 13 – 16 Uhr.
In diese Sprechstunden sind auch ukrainische Vertriebene eingeladen, die nicht in den Liegenschaften des Landkreises oder kommunal organisiert, sondern privat untergebracht sind. Um Zeit und Ort der passenden Sprechstunde zu erhalten, nehmen Sie bitte Kontakt über die E-Mail-Adresse auf. Folgende Unterlagen sollen zur Sprechstunde zwingend mitgebracht werden:
- Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes der Stadt oder Gemeinde
- Kopie des Ausweisdokumentes
- Kopie des Vereinfachten Antrages AsylbLG (ukrainisch) 2.0, falls der Antrag bereits gestellt wurde
Amt für Integration
Kriegsstraße 100
76133 Karlsruhe
Antragstellung für Soziale Leistungen - neue Zuständigkeit beim Jobcenter
Ab dem 1. Juni 2022 haben Kriegsvertriebene aus der Ukraine, die eine Fiktionsbescheinigung/ eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben und bedürftig sind, einen Anspruch auf Grundsicherung (Arbeitslosengeld II).
- Voraussetzung für den Wechsel von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu Arbeitslosengeld II Leistungen bzw. Jobcenter Leistungen ist das Vorhandensein eines Aufenthaltstitels oder einer Fiktionsbescheinigung. Nur bei Vorliegen von einem der beiden Dokumente kann der Rechtskreiswechsel beantragt werden.
- Die Anträge auf Leistungen müssen durch die Personen selbständig beim Jobcenter gestellt werden.
- Auf Vollständigkeit der Anträge ist zwingend zu achten.
- Neu eingereiste ukrainische Kriegsvertriebene befinden sich weiterhin bis zum Vorliegen der Fiktionsbescheinigung/ Aufenthaltserlaubnis zunächst im AsylbLG Leistungsbezug. Erst bei Vorliegen des Aufenthaltstitels bzw. der Fiktionsbescheinigung kann der Antrag beim Jobcenter gestellt und weiterführend Arbeitslosengeld II Leistungen bezogen werden.
Folgende Unterlagen müssen dem Antrag unbedingt beigefügt werden:
- Kopie der Reisepässe für sich selbst und alle Familienangehörigen
- Kopie der Aufenthaltserlaubnis oder der Fiktionsbescheinigung der zuständigen Ausländerbehörde für sich selbst und alle Familienangehörigen
- Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes für sich selbst und alle Familienangehörigen
- Sofern Kosten der Unterkunft entstehen: Untermietvertrag, Mietvertrag oder Gebührenbescheid der Stadt oder Gemeinde
- Sofern Einkommen vorhanden ist: Einkommensnachweise
Bitte beachten Sie außerdem die Hinweise unter „Ankommen“ und „Umzüge und Wohnsitzauflage“. Die Leistungen der Jobcenter (Arbeitslosengeld II) können nur dann gewährleistet werden, wenn Sie in der Stadt oder Gemeinde angemeldet sind. Im Falle von einem Umzug an einen neuen Wohnort muss der Umzug außerdem durch die Ausländerbehörde des Wegzugortes genehmigt werden.
Auf der Homepage des Jobcenters sind alle Informationen zur Antragstellung auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch vorhanden.
Während der Übergangszeit können im Juni weiterhin Leistungen nach dem AsylbLG ausgezahlt werden.
Ausnahme:
Alle Personen, die vor August 1956 geboren sind, erhalten keine Leistungen nach dem SGB II durch das Jobcenter, sondern Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe). Dieser Personenkreis wird vom Amt für Grundsatz und Soziales des Landratsamtes Karlsruhe direkt angeschrieben und erhält einen übersetzten Antrag.
Wichtige Informationen des Jobcenters:
Antragstellung Kindergeld
Kriegsvertriebene aus der Ukraine haben die Möglichkeit einen Antrag auf Kindergeld zu stellen.
Auf der Homepage der Bundeagentur für Arbeit sind alle Informationen, sowie Unterlagen in russischer und ukrainischer Sprache vorhanden.
Arbeit und Ausbildung
Für ukrainische Kriegsvertriebene
Die Bundesagentur für Arbeit berät und unterstützt bei der Suche nach einer passenden Arbeit oder Ausbildungsstelle.
Auch gibt es die Möglichkeit zur Übernahme von Bewerbungskosten, Coachings und Lehrgängen.
Die Homepage ist in ukrainischer und russischer Sprache verfügbar.
Unter der Rufnummer 0911 178-7915 stehen Mitarbeiter/-innen zur Verfügung, die in russischer und ukrainischer Sprache beraten.
Für den Landkreis Karlsruhe ist die Agentur für Arbeit Karlsruhe – Rastatt zuständig.
Für Unternehmer/-innen
Möchten Sie Menschen mit Migrationshintergrund (u.a. Kriegsvertriebenen aus der Ukraine) eine Chance auf berufliche Integration anbieten?
Der Fachbereich Integration in Arbeit der Kreisintegrationsstelle unterstützt Sie dabei relevante Informationen zum Thema Integration zu erhalten und leitet Ihre Stellenangebote an zahlreiche Netzwerkpartner/-innen weiter.
Außerdem berät und unterstützt der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) Sie rund um das Thema Personal.
Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis
Die nach dem 24.02.2022 oder wenige Tage davor wegen des Krieges eingereisten ukrainischen Staatsangehörigen erhalten aufgrund der Europäischen Massenzustromrichtlinie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
- Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach § 24 wird nach der Registrierung bei den Einwohnermeldeämtern (Informationen dazu finden Sie oben unter „Ankommen“) beiden Ausländerbehörden (ABH) der jeweiligen Stadt oder Gemeinde gestellt. Sollte eine Gemeinde über keine eigene ABH verfügen, wenden Sie sich bitte an die ABH des Landratsamtes (Email: auslaenderrecht@landratsamt-karlsruhe.de , Behördennummer 115). Weitere mehrsprachige Informationen zu ABHs. Im Antrag sind Unterlagen aufgelistet, die sofort beigefügt oder nachgereicht werden müssen.
Der Antrag wird von der zuständigen Ausländerbehörde geprüft, ggf. werden fehlende Unterlagen per Post angefordert. Die Antragsteller/-innen bekommen daraufhin zunächst per Post oder am Abholtermin eine Fiktionsbescheinigung, die per Aufdruck bescheinigt, dass:
- Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz gestellt wurde (dies berechtig die Antragsteller formell zum Erhalt der sozialen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)
- Erwerbstätigkeit erlaubt ist
Die Fiktionsbescheinigung ist in der Regel sechs Monate gültig und kann bei Bedarf verlängert werden.
Da die Kommunikation mit den Behörden in der Regel per Post erfolgt ist es wichtig, dass der Name des/der Antragssteller/-in auf dem Briefkasten angebracht ist.
Wenn alle geforderten Unterlagen der zuständigen Ausländerbehörde vorliegen wird geprüft, ob die Identität der Antragsteller/-innen nachgewiesen ist. Die Identität wird in der Regel durch Vorlage eines biometrischen Reisepasses nachgewiesen. Wenn Antragsteller/-innen keinen biometrischen Reisepass besitzen, wird in der Regel Vorsprache bei der zuständigen Vertretung der Ukraine in Deutschland notwendig. Ukrainische Vertretungen können in diesem Fall, wenn die Voraussetzungen vorliegen, einen Identitätsnachweis ausstellen.
Außerdem werden die Antragsteller/-innen noch zu einem persönlichen Vorsprachetermin eingeladen, bei welchem eine Abnahme von Fingerabdrücken sowie Erstellung eines Lichtbildes stattfinden wird. Diese Einladung erfolgt vorzugsweise per Telefon oder per E-Mail.
Bei einer nachgewiesenen Identität bekommen die Antragsteller/-innen im nächsten Schritt eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG im Scheckkartenformat. Diese Aufenthaltserlaubnis ist mindestens ein Jahr und maximal zwei Jahre gültig. Das Ablaufdatum wird auf der Aufenthaltserlaubnis aufgedruckt sein. Ebenfalls wird „Erwerbstätigkeit erlaubt“ auf der Aufenthaltserlaubnis aufgedruckt sein.
Wichtig:
Erst nach dem Vorliegen eines Aufdrucks „Erwerbstätigkeit erlaubt“ auf der Fiktionsbescheinigung oder auf der Aufenthaltserlaubnis im Scheckkartenformat ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gestattet!
Aufenthaltserlaubnis nach § 24 berechtigt ukrainische Kriegsvertriebene grundsätzlich zum freien Aufenthalt im ganzen Bundesgebiet. Zu beachten ist allerdings, dass beim Bezug von Sozialleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (siehe Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz), der Wohnort von zuständigen Behörden vorgeschrieben werden kann. In diesem Fall wird es schriftlich mitgeteilt (Wohnsitzauflage). In jedem Fall sollen die Hinweise oben zur Registrierung, An- und Abmeldung in den Städten und Gemeinden beim Wechsel des Wohnsitzes zwingend beachtet werden.
Eine temporäre Ausreise ins Ausland ist bei Vorhanden eines ukrainischen biometrischen Reisepasses und der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 im Scheckkartenformat möglich. Visabestimmungen einzelner Länder müssen dabei beachtet werden.
Wichtig:
Es muss dringend beachtet werden, dass die Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet bei einem Auslandsaufenthalt von mehr als 6 Monaten erlischt. Die Ausreise soll deswegen am besten mit der zuständigen Ausländerbehörde im Vorfeld besprochen werden.
Beratung
Ukrainische Kriegsvertriebene werden von jeweils zuständigen Integrationsbeauftragten der Städte und Gemeinden des Landkreises Karlsruhe, dem Integrationsmanagement des Landratsamtes Karlsruhe, den Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zuwanderer (MBE) und den Jugendmigrationsdiensten (JMD) beraten.
Bus- und Bahnfahrt
Neu: Ab dem 1. Mai 2023 kann das 49-Euro-Ticket erworben werden.
Mit dem 49-Euro-Ticket können alle Verkehrsmittel des ÖPNV (z. B. S-Bahn, U-Bahn, Regionalexpress, Bus etc.) deutschlandweit genutzt werden.
Die Tickets sind online, im Hauptbahnhof, an den Fahrkartenautomaten der Haltestellen oder in den KVV – Kundenzentren erhältlich.
Die Regelung der Deutschen Bahn und das helpukraine-Ticket gelten bis auf Weiteres.
Seit 01.03.2022 können Geflüchtete aus der Ukraine, die aus Polen, Tschechien und Österreich mit ihrem Pass nach Deutschland einreisen, kostenlos Züge der Deutschen Bahn nutzen. Es ist keine Fahrkarte notwendig. Wenn Sie anschließend zu Freunden, Verwandten oder Bekannten mit einem Fernverkehrszug (ICE, TGV, RJX, IC/EC) weiter reisen wollen, erhalten sie in jedem DB Reisezentrum oder DB Agentur ein kostenfreies „helpukraine“-Ticket. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite der Deutschen Bahn.
Corona Tests und Impfung, Masernschutz
Ukrainische Kriegsvertriebene haben Anspruch auf kostenlose Corona-Bürgertests. Außerdem besteht ein Anspruch auf Corona-Schutzimpfung in einem Impfzentrum oder einer Arztpraxis, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Ärztliche Informationen zu Corona-Schutzimpfung:
Eine Masernschutzimpfung ist notwendig, wenn Menschen in einer kommunalen Unterbringung wohnen. Dies wird durch das Masernschutzgesetz festgelegt. Aufklärungsinformationen zur MMR-Impfung in verschiedenen Sprachen.
Wichtig:
Die Masernimpfung erfolgt mit einem Lebendimpfstoff und sollte daher nicht zeitgleich mit der COVID-19-Impfung erfolgen. Die nach dem Masernschutzgesetz erforderliche Masernimpfung kann 2 Wochen nach der 2. Impfstoffdosis der COVID-19-Impfung verabreicht werden. Alternativ kann 14 Tage nach der 1. COVID-19-Impfung die 1. Masernimpfung erfolgen. Die 2. COVID-19-Impfung kann dann im Abstand von wiederum 14 Tagen und die 2. Masernimpfung 14 Tage nach der 2. COVID-19- Impfung verabreicht werden.
Informationsblatt des Robert Koch Institutes zu Impfungen für Geflüchtete.
Die Integreat App für den Landkreis Karlsruhe
Die gesamte Integreat App ist nun auch auf Ukrainisch verfügbar. Die Sprache kann über das Symbol der Weltkugel geändert werden.
Außerdem wurde sie mit Informationen speziell für Kriegsvertriebene aus der Ukraine ergänzt
Deutsche Spätaussiedlerbewerber/-innen aus der Ukraine
Ein gesondertes Aufnahmeverfahren gilt für deutsche Spätaussiedlerbewerber/-innen [PDF-Dokument: 87 kB] aus der Ukraine.
Allen Personen aus der Ukraine steht für Fragen des Spätaussiedleraufnahmeverfahrens eine zentrale Stelle des Bundesverwaltungsamtes zur Verfügung. Die telefonischen Servicezeiten sind von 08:00 bis 16:30 Uhr (Freitag bis 15:00 Uhr).
Bundesverwaltungsamt - Kontakt für Spätaussiedler/-innen
+49 22899358 - 20255
E-Mail
Kommunikation und Übersetzung
In der Kommunikation mit ukrainischen Geflüchteten haben sich Sprach-Apps, die auch Übersetzungen auf Ukrainisch oder Russisch vorlesen, als sehr nützlich erwiesen. Neben anderen Anbietern möchten wir an dieser Stelle beispielhaft Google Übersetzer empfehlen. Die App kann kostenlos im Google Play Store oder Apple App Store herunterladen werden und übersetzt auch ohne Internetverbindung. Alternativ kann auch die Google-Translate-Website mit der Spracheinstellung Ukrainisch oder Russisch genutzt werden.
Die Tüftelakademie bietet ein kostenloses Bilderwörterbuch deutsch ukrainisch an, das frei verwendet werden darf. Das Wörterbuch wird regelmäßig aktualisiert, derzeit gibt es Kapitel zu den Themen Kleidung, Baby, Küche, Badezimmer, Schulfächer, Unterhaltung u.v.m.
Kontoeröffnung
Die Leistungen nach dem AsylbLG werden auf ein Girokonto überwiesen. Menschen aus der Ukraine dürfen in Deutschland ein (Basis-)konto eröffnen.
Seit dem 7. April 2022 dürfen Banken auch für die Vertriebenen aus dem ukrainischen Kriegsgebiet ein Basiskonto eröffnen, die weder einen ukrainischen Reisepass noch eine mit Sicherheitsmerkmalen versehene ukrainische ID-Card besitzen und auch (noch) nicht über ein Ausweisersatzpapier verfügen. Voraussetzung ist, dass der Bank bei Kontoeröffnung neben einem ukrainischen Ausweisdokument zusätzlich ein Dokument einer deutschen Behörde (insbesondere Anlauf-, Fiktions- oder Meldebescheinigung) vorgelegt wird, aus dem sich ergibt, dass die zu identifizierende Person unter dem im Ausweisdokument genannten Namen geführt wird. .
Bis der Zugriff auf ein deutsches Girokonto möglich ist, kann im Leistungsantrag übergangsweise die Bankverbindung von Bekannten und Verwandten angegeben werden.
Die Aufsichtsmitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit oben genannten Informationen, die ebenfalls über diesen QR-Code abrufbar ist, kann bei Bedarf bei der Kontoeröffnung in Banken vorgezeigt werden.
Wenn Sie Ihren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland dauerhaft beenden, müssen Sie bei Ihrer Bank vorsprechen und Ihre Konten aktiv auflösen. Eine Kontoschließung geschieht nicht automatisch durch den Wegzug der Besitzerin oder des Besitzers. Das Konto bleibt nach dem Wegzug bestehen und die entsprechenden Kontoführungsgebühren fallen weiterhin an!
Krankenversicherung für Personen mit Einkommen
Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, jedoch nicht nach dem SGBII (Arbeitslosengeld II vom Jobcenter) oder SGBXII (Sozialhilfe) hilfebedürftig sind, erhalten das Recht zum freiwilligen Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung. Rechtliche Grundlage dazu finden Sie im §417 und im §9 Sozialgesetzbuch V (SGB V).
Innerhalb von sechs Monaten nach der Einreise nach Deutschland können Personen, die sich in Deutschland ständig aufhalten, der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig beitreten, wenn:
- sie sich bei der Ausländerbehörden (ABH) der jeweiligen Stadt oder Gemeinde gemeldet haben, ihre Daten dort an einer so genannten Pik-Station erfasst wurden (auch „erkennungsdienstliche Behandlung“ oder „Pik-Erfassung“ genannt) und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes oder eine entsprechende Fiktionsbescheinigung ausgestellt wurde und
- sie keine Leistungen nach dem SGBII (Arbeitslosengeld II vom Jobcenter) oder SGBXII (Sozialhilfe) bekommen
Bei Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Fiktionsbescheinigung bekommen haben und ihre Daten von der Ausländerbehörden (ABH) der jeweiligen Stadt oder Gemeinde in Ausländerzentralregister (AZR) eingetragen wurden aber noch keine Pik-Erfassung erfolgt ist, muss die Pik-Erfassung bis Ende Oktober 2022 nachgeholt werden. Bitte wenden sie sich bei Fragen dazu an dieAusländerbehörden (ABH) der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
WICHTIG: Sobald die sechs Monate nach Einreise und Aufenthalt (nicht nach Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis) abgelaufen sind, kann eine freiwillige Versicherung nur noch über eine private Krankenversicherung erfolgen.
Bezahlen des Beitrages zur freiwilligen Krankenversicherung, kann zur Leistungsberechtigung nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II vom Jobcenter) für aufstockende Leistungen führen. Bitte wenden Sie sich zur Beratung dazu an das für Sie zuständige Jobcenter.
Beratung zur Krankenversicherung in Deutschland können Sie bei der Krankenkasse Ihrer Wahl erhalten.
Medizinische Versorgung
Krankenbehandlungsscheine
Nachdem der Erhalt der Asylbewerberleistungen mit einem Bescheid bestätigt wurde, können die ukrainischen Kriegsvertriebenen auch einen Krankenbehandlungsschein für das laufende Quartal erhalten, mit dem sie dann zu jeder Arztpraxis ihrer Wahl gehen können. Dies ist keine Krankenversicherung. Die Krankenscheine decken lediglich die Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen.
Bitte beachten Sie: Ausgegebene Krankenscheine gelten jeweils nur für ein Quartal. Es existieren zwei unterschiedliche Arten von Krankenscheinen: Allgemein (für den Hausarzt) und Zahnarzt.
Bei Fachärzten ist eine Überweisung des Hausarztes einzuholen. Bei Klinikaufenthalten ist eine Kostenzusage der Leistungsabteilung erforderlich.
Krankenbehandlungsscheine werden per Email angefordert: Bitte bei der Anforderung den Namen, Geburtsdatum, Wohnort und gegebenenfalls den Behandlungstag angeben.
In medizinischen Notfällen ist eine Ausstellung eines Krankenscheins auch vor dem Erhalt eines Bescheides über den Erhalt der Asylbewerberleistungen möglich. Die unter „Beratung“ aufgeführten Stellen helfen in dieser Situation. In vielen kommunalen Unterbringungen gibt es außerdem ärztliche Sprechstunden.
Bei Unfällen oder lebensbedrohlichen Zuständen, wählen Sie den Notruf unter 112. Die Vorlage eines Krankenbehandlungsscheins ist in diesem Fall nicht notwendig. Was ist ein Notfall?
Fragen und Antworten zur medizinischen Hilfe für Ukrainerinnen und Ukrainer finden Sie darüber hinaus auch auf der Informationsseite Germany4Ukraine.
Ukrainische Krebspatienten
Liste der Onkologischen Zentren und Spitzenzentren, die bereit sind, behandlungsbedürftige ukrainische Krebspatienten aufzunehmen.
Mitgebrachte Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen)
Die Ukraine gilt als Tollwut-Risikogebiet. Daher sind für mitgebrachte Hunde, Katzen und Frettchen einige Auflagen zu beachten. Informationen zu diesen Auflagen finden Sie im beiliegenden Merkblatt auf Deutsch und Ukrainisch.
Bitte geben Sie bei der Ankunft in Deutschland die Art und Anzahl der mitgebrachten Heimtiere auf dem Erfassungsbogen „Rückmeldung zur Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen“ an.
Den ausgefüllten Erfassungsbogen können Sie fotografieren und per Email (veterinaeramt@landratsamt-karlsruhe.de) an das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung zuschicken. Alternativ können Sie den ausgefüllten Erfassungsbogen per Post zukommen lassen:
Psychologische Unterstützung oder Beratung für Traumatisierte
Die Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS) bietet erste therapeutische Hilfsangebote für Ukrainische Geflüchtete an. Unmittelbar oder mittelbar traumatisierte und psychisch belastete Betroffene können sich ab sofort an das Psychosoziale Zentrum Nordbaden (PSZ) bzw. an die Oper- und Traumaambulanz Karlsruhe Baden (OTA) wenden.
Psychosoziale Zentrum Nordbaden (PSZ)
Oper- und Traumaambulanz Karlsruhe Baden (OTA)
Notfallberatung für Traumatisierte
0721-669 85 770
ota@bios-bw.de
Hilfe durch die Psychosoziale Zentren (PSZ)
Einrichtungen für die psychotherapeutische, psychosoziale medizinische Versorgung von Menschen mit Migrations- oder Fluchterfahrungen.
Verein zur Unterstützung traumatisierter Migranten in Karlsruhe
Der Verein zur Unterstützung traumatisierter Migranten e. V. wurde Anfang 2005 in Karlsruhe gegründet. Er hat es sich zur Aufgabe gemacht, die medizinische und psychiatrisch-psychosoziale Versorgung traumatisierter Migranten und Flüchtlinge in Karlsruhe und der unmittelbaren Umgebung zu fördern und zu verbessern.
Krisenchat für geflüchtete ukrainische Kinder
Im Krisenchat können geflüchtete ukrainische Kinder auf Ukrainisch und Russisch psychologische Beratung erhalten, die ausschließlich von Fachleuten durchgeführt wird. Krisenchat ist eine gemeinnützige GmbH.
Psychologische Beratungsstellen des Landkreises (PBs)
Die Psychologischen Beratungsstellen des Landkreises bieten Beratung für Familien, Eltern, Kinder, Jugendliche und Fachkräfte an. Die Zuständigkeit der verschiedenen Beratungsstellen richtet sich nach dem Wohnort der beratungssuchenden Person.
Helpline Ukraine - Nummer gegen Kummer
Unter der Telefonnummer 0800-500 225 0 ist die Helpline montags bis freitags zwischen 14 und 17 Uhr zu erreichen; die Beratung erfolgt in ukrainischer und russischer Sprache und ist vertraulich.
Helpline Ukraine ist ein Projekt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemeinsam mit Nummer gegen Kummer e. V. und mit Unterstützung der Deutschen Telekom.
Rückkehr in die Ukraine
Rückkehr in die Ukraine
Freiwillige Ausreisen in die Ukraine sind aktuell (Stand 20.06.2022) nicht förderfähig.
Die Förderprogramme REAG/GARP und ERRIN sind für Ausreisen in die Ukraine ausgesetzt, das heißt es gibt keine finanzielle Unterstützung. Dies ist in allen Bundesländern in Deutschland der Fall. Hintergrund ist die aktuelle instabile Lage in der Ukraine, die sich jederzeit kurzfristig ändern kann und somit keine dauerhafte Rückkehr garantiert.
Beratung
Die Rückkehrberatung im Landratsamt Karlsruhe kann bei Ausreiseinteresse gerne kontaktiert werden. Sie erfahren hier aktuelle Informationen sowie Unterstützungsmöglichkeiten hinsichtlich der Organisation der Rückreise.
Ausreisemöglichkeiten
Eine Ausreise in die Ukraine ist nach eigenem Ermessen möglich. Es sind hierfür keine Anträge oder ähnliches vonnöten. Bitte denken Sie jedoch unbedingt daran, die zuständige Ausländerbehörde sowie Leistungsabteilung zeitnah zu informieren! Wenn Sie in einer Unterkunft leben, melden Sie sich bitte bei der Unterkunftsverwaltung ab.
Reisemöglichkeiten und -kosten in Deutschland
Fernverkehr
Geflüchtete aus der Ukraine können außerdem mit dem helpukraine-Ticket alle DB Fernverkehrszügen deutschlandweit kostenlos nutzen. Für die Einreise nach Deutschland reicht der ukrainische Pass oder ein entsprechendes ukrainisches Ausweisdokument. Für die Weiterfahrt muss das kostenlose helpukraine-Ticket gebucht werden.
Aktuelle Pressemeldungen, die dies verneinen, betrafen regionale (z.B. innerstädtische) Verkehrsunternehmen, die nicht Teil der Deutschen Bahn AG sind.
Nahverkehr
Für Fahrten in Nahverkehrszügen ist seit dem 01.06.2022 eine Fahrkarte erforderlich (9€-Ticket).
Informationen zur Mobilität innerhalb Deutschlands finden Sie auch unter:
https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/mobilitaet
https://www.bahn.de/info/helpukraine
Flixbus
Aktuell bestehen über Flixbus und die deutsche Bahn Verbindungen unter anderem nach Kiew. Ein Flixbusticket kostet beispielsweise ab Karlsruhe zwischen ca. 100 und 150 EUR pro Erwachsener, die genauen Preise können auf https://www.flixbus.de/ eingesehen werden. Leider ist die Auslastung hier derzeit bereits sehr hoch. Die Bezahlung des Tickets ist online nur per Kreditkarte, Paypal oder Google Pay möglich, in einigen Reisebüros kann das Ticket jedoch vor Ort in bar bezahlt werden.
Reisemöglichkeiten und -kosten durch andere Mitgliedsstaaten
Nach hiesigem Kenntnisstand bieten andere europäische Mitgliedsstaaten ebenfalls kostenlose Transportmöglichkeiten im Land an.
Nähere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/stronger-europe-world/eu-solidarity-ukraine/eu-assistance-ukraine/information-people-fleeing-war-ukraine_de
Einschränkungen können ggf. bei grenzüberschreitendem Verkehr entstehen. Auch in Polen scheint die kostenlose Nutzung der Züge ausgelaufen zu sein, hierzu liegen jedoch keine verlässlichen Informationen vor.
Schulbesuch in Regelklassen und Vorbereitungsklassen
Allgemein
Geflüchtete ukrainische Schulkinder haben ein sofortiges Recht auf Bildung, auch wenn eine Schulpflicht erst nach einem sechsmonatigen Aufenthalt in Deutschland in Kraft tritt. Zuständig für die Schüleraufnahme und Unterstützung der Eltern im Primarbereich ist die Grundschule im Schulbezirk. Im Sekundarbereich liegt die Zuständigkeit bei einer nahegelegenen Schule oder der Schule, die als erstes von einer Familie aufgesucht wird. Gemeinsam mit den Eltern entscheiden die Schulleitungen, ob eine Aufnahme an der Schule in einer Regelklasse/Vorbereitungsklasse (VKL) oder an einer anderen Schule mit Vorbereitungsklasse erfolgt. Die als erste zuständige Schule nimmt in diesem Fall selbst Kontakt zur Schulleitung einer Schule mit VKL-Primarbereich auf und erfragt die Möglichkeit einer Aufnahme. Im Sekundarbereich sind hierfür die Regio-Geschäftsführenden-Schulleitungen VKL zuständig. Weitere Informationen zur Vorgehensweise, Ansprechpartner/-innen und vorhandenen Vorbereitungsklassen finden Sie auf der Homepage des Staatlichen Schulamtes Karlsruhe.
In der Integreat App finden sie weitere mehrsprachige Informationen zum deutschen Bildungssystem.
Schulanmeldungen
- für alle unter 16-Jährigen koordiniert das Staatliche Schulamt Karlsruhe. Ansprechpartner/-innen hierzu finden Sie auf der entsprechenden Übersichtskarte.
- für alle 16 – 18-Jährigen Ukrainer/-innen, die im Landkreis Karlsruhe angekommen sind, erfolgen über die zentrale Online-Anmeldeplattform. Bei Fragen stehen Ansprechpartner/-innen an unseren 3 regionalen beruflichen Schulen zur Verfügung.
Schutz und Sicherheit für Frauen und Kinder
Polizei
Die Polizei ist Ansprechstelle für alle, die Hilfe benötigen. Die Notrufnummer der Polizei ist 110.
Gewalt gegen Frauen
Das bundesweite "Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen" berät in mehreren Sprachen und ist auch über Chat erreichbar:
Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen!
0800 116016
Internet
Opfer einer Straftat?
Wer Opfer einer Straftat wird, kann unterschiedliche Hilfe in Anspruch nehmen:
Informationen: Opfer einer Straftat (deutscher Flyer)
Informationen: Opfer einer Straftat (ukrainischer Flyer)
Menschenhandel
Allgemein
The Justice Project klärt auf und berät zum Thema sexuelle Ausbeutung, Menschenhandel und Zwangsprostitution. Informationen dazu im zweisprachigen Flyer. Die Organisation ist auch über Telegram & Whatsapp erreichbar:
Adlerstr. 9
76133 Karlsruhe
0049 1575 3234114
E-Mail
Weitere Informationen
- zum Deliktsbereich auf der Seite des Bundeskriminalamtes Karlsruhe
- für Opfer von Menschenhandel
- Meldeplattform für Hinweise und Verdachtsfälle sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen auf Reisen und im Tourismus
Sprachkurse
Ukrainische Kriegsvertriebene haben ab sofort Zugang zu den Angeboten der Sprachförderung. Das umfasst:
Der Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs kann bei der für den Wohnort zuständigen Regionalstelle des BAMF oder direkt über die Träger der Integrationskurse eingereicht werden. Zuständig sind die Regionalstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Referat 52B
Gebäude F
Pfizerstr. 1
76139 Karlsruhe
Die Antragstellung ist aktuell befristet bis zum 23. Mai 2022 auch nur mit der Vorlage eines ukrainischen Reisepasses möglich.
Wenn bereits eine Fiktionsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis vorliegt (Informationen dazu finden Sie oben unter „Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis), können diese dem Antrag beigefügt werden.
Einen passenden Integrationskurs findet man über BAMF-Navigation in den Bereichen Asylverfahren und Integration.
Bei allgemeinen Fragen zu Sprachkursen hilft die Kurskoordination der Kreisintegrationsstelle des Landkreises Karlsruhe.
Allgemeine mehrsprachige Informationen zum Spracherwerb finden Sie in der Integreat APP des Landkreises Karlsruhe.
Kostenloser Online Sprachkurs:
Um die Wartezeit auf einen Integrationskurs zu überbrücken, kann beispielsweise der kostenfreie Sprachkurs und Integrationsratgeber von Karrieretutor.de genutzt werden.
Suchdienst
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) hat einen Suchdienst für die Ukraine eingerichtet. Zwar ist aktuell keine aktive Suche in der Ukraine möglich, dennoch werden Suchanfragen vom DRK-Suchdienst von allen DRK-Suchdienst-Beratungsstellen auf allen DRK-Verbandsebenen entgegengenommen.
Suchdienst für die Ukraine des DRK
Auch die Deutsche Botschaft in Kiew hat eine Übersicht zur Adressermittlung veröffentlicht.
Umzüge und Wohnsitzauflage
Wenn Sie aus der Stadt oder Gemeinde, in der Sie aktuell wohnen, umziehen möchten, wenden Sie sich bitte vor dem Umzug an die für Sie derzeit zuständige Ausländerbehörde.
In Baden-Württemberg gilt seit dem 07.05.2022 eine Allgemeinverfügung, die eine Wohnsitzauflage für den Bereich einer bestimmten Aufnahmebehörde festlegt, auch wenn dies nicht explizit in der Fiktionsbescheinigung vermerkt sein sollte.
Allgemeinverfügung Ausländerrecht
Ein Antrag auf Streichung oder Änderung der Wohnsitzauflage muss bei der derzeit zuständigen Ausländerbehörde (Ausländerbehörde des Wegzugortes) vor dem Umzug gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Leistungen des Jobcenters (Arbeitslosengeld II) an einem neuen Wohnort nur dann bezogen werden können, wenn der Umzug durch die Ausländerbehörde des Wegzugortes erlaubt wurde.
Unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen
Geflüchtete minderjährige Ukrainer/-innen ohne elterliche Begleitung müssen neben der üblichen Registrierung, zusätzlich beim Jugendamt angemeldet werden.
Jugendamt
Wolfartsweierer Straße 5
76131 Karlsruhe
0721/936-67010
0721/936-70099
jugendamt@landratsamt-karlsruhe.de
https://www.landkreis-karlsruhe.de/
Unterbringung
Eine Unterbringung ukrainischer Geflüchteter in privatem Wohnraum ist gewünscht. Falls kein privater Wohnraum zur Unterbringung zur Verfügung steht, muss die Stadt oder Gemeinde, in der ukrainische Kriegsvertriebene angekommen sind, kontaktiert werden. Hier werden kommunale Unterbringungsmöglichkeiten koordiniert.
Privatpersonen können landkreisweit Wohnungsangebote über die Homepage des Landratsamtes mittels ausgefülltem Formular anbieten. Die Angebote werden geographisch zugeordnet und landen automatisch bei der dafür zuständigen Kommune.
Sollten Sie ukrainischen Geflüchtete in Ihrem Privathaushalt eine erste Notunterkunft angeboten haben und suchen nun eine längerfristige Lösung, wenden Sie sich bitte mit diesem Anliegen an Ihre Kommune. Die jeweils zuständigen Integrationsbeauftragten Ihrer Stadt oder Gemeinde werden Sie hierbei gerne unterstützen.
Weitere / Aktuelle Informationen
Ministerium für Justiz und Migration Baden-Württemberg
Das Ministerium für Justiz und Migration Baden-Württemberg aktualisiert mehrsprachige Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und deren Unterstützer/-innen ständig. Auf der Homepage des Justizministeriums sind unter "Weiterführende Informationen" die "Hinweise des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Einreise aus der Ukraine" nun auch auf Ukrainisch und Russisch hinterlegt.
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat betreibt ein Informationsportal für Geflüchtete aus der Ukraine mit umfangreichen mehrsprachigen Informationen und weiterführenden Links.
Integrationsbeauftragte der Bundesregierung
Wir möchten darauf hinweisen, dass die bereits vorgestellte FAQ-Seite der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung kontinuierlich angepasst und um neue Fragen und Antworten ergänzt wird. Zudem wurde auf der Homepage ein Flyer auf Deutsch und Ukrainisch hinterlegt, der zum Download und Ausdruck bereitsteht. Der Flyer ist schwarz-weiß oder bunt verfügbar und kann z.B. an Bahnhöfen oder in Einrichtungen verteilt werden. Ein darauf abgebildeter QR-Code führt ukrainische Geflüchtete direkt zu den wichtigsten Informationen zur Einreise, Aufenthaltsrecht, Wohnraum, Gesundheit, finanzielle Unterstützung u.v.m.
Zulassung PKW
Wer in Deutschland ein nicht in Deutschland zugelassenes Fahrzeug im Straßenverkehr fährt, muss dieses spätestens nach einem Jahr in Deutschland zulassen.
Es gibt Ausnahmegenehmigungen, die beantragt werden können, jedoch gelten auch diese nur befristet bis spätestens 31.03.2024. Detaillierte Informationen erhält man in den Merkblättern des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr auf Deutsch und Ukrainisch.